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Neue Antragsrunde der Philipp Schwartz-Initiative

Professuren der TU Chemnitz können Unterstützung für gefährdete Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen beantragen – Anträge bis zum 23. April 2018 einreichen

Um die Freiheit von Wissenschaft und Forschung weltweit zu fördern, schreibt die Alexander von Humboldt-Stiftung Stipendien für gefährdete Forscher und Forscherinnen in Krisenregionen aus. Auch im Jahr 2018 vergibt die Initiative mind. 20 Stipendien, damit gefährdete Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in Deutschland forschen können. Anträge sind bis zum 23. April 2018 im Internationalen Universitätszentrum (IUZ) einzureichen.

Die Förderung umfasst ein Vollstipendium inkl. Nebenleistungen in Höhe von 3.500 Euro monatlich und wird für 24 Monate gewährt. Der Aufenthalt der Stipendiaten oder Stipendiatinnen beginnt am 1. August 2018.

Das Antragsverfahren wird zentral über das IUZ der TU Chemnitz koordiniert. Für den Antrag sind seitens der Professuren das Formular „Antrag auf ein Philipp Schwartz-Stipendium“ inkl. aller Nachweise des Kandidaten oder der Kandidatin, eine Stellungnahme des Chemnitzer Betreuers oder der Betreuerin sowie eine Forschungsplatz- und Betreuungszusage erforderlich.

Weitere Informationen können in den Mobilitätsförderungsinformationen des IUZ eingesehen werden. Falls mehrere Professuren Anträge einreichen, entscheidet das Rektorat über die Priorisierung.

TU Chemnitz will gefährdeten Forschenden Perspektiven bieten

„Die TU Chemnitz unterstützt dieses Engagement nachdrücklich und möchte ihre Professorinnen und Professoren dazu anregen, sich durch eine Antragstellung aktiv an der Philipp Schwartz-Initiative zu beteiligen“, unterstreicht Prof. Dr. Maximilian Eibl, Prorektor für Lehre und Internationales, die Bedeutung des Programms. „Indem wir gefährdeten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Chance bieten, in Chemnitz ihre Forschungsaktivitäten fortzuführen und sich in unser Universitätsleben einzubringen, setzen wir uns bewusst für die Freiheit von Wissenschaft und Forschung ein“, ergänzt der Prorektor.

Förderfähig sind Forscher und Forscherinnen aller Fachrichtungen und Herkunftsländer, die über eine Promotion oder einen vergleichbaren akademischen Grad verfügen. Wissenschaftliche Qualifikationen wie Publikationen und das Potential zur Integration in den deutschen Arbeitsmarkt sind weitere Auswahlkriterien. Die deutschen und/oder englischen Sprachkenntnisse des Kandidaten oder der Kandidatin müssen die Durchführung des Forschungsvorhabens in Deutschland ermöglichen.

Der Nachweis der Gefährdung erfolgt entweder über einen aufenthaltsrechtlichen Status im Rahmen eines Asylverfahrens oder einen Nachweis durch das „Scholars at Risk Network“, den „Scholar Rescue Fund“ oder den „Council for At-Risk Academics“.

Kontakt:

Annett Müller, Stellv. IUZ-Geschäftsführerin, Tel. 531-37922. E-Mail annett.mueller@iuz.tu-chemnitz.de.

Hintergrund: Philipp Schwartz-Initiative

Die Philipp Schwartz-Initiative wurde von der Alexander von Humboldt-Stiftung gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt ins Leben gerufen und ermöglicht Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen in Deutschland die Verleihung von Stipendien für Forschungsaufenthalte an gefährdete Forscher und Forscherinnen.

Getragen wird diese Initiative durch das Auswärtige Amt, die Alfried Krupp von Bohlen und Halbach-Stiftung, die Andrew W. Mellon Foundation, die Fritz Thyssen Stiftung, die Gerda Henkel Stiftung, die Klaus Tschira Stiftung, die Robert Bosch Stiftung, den Stifterverband sowie die Stiftung Mercator.

(Autorin: Annett Müller)

Matthias Fejes
02.03.2018

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