Studentische Partizipation an der TU Chemnitz
Die Mitwirkung in der Hochschulpolitik ist eine tolle Gelegenheit, um seine Studiensituation aktiv mitzugestalten, neue Kontakte zu knüpfen und sein kommunikatives Geschick zu trainieren. Wir möchten Studierende aller Fachbereiche und Semester dazu ermutigen, in den diversen Gremien an der TU Chemnitz mitzuwirken.
Wie sind Gremien bei uns an der TUC aufgebaut?
Die Abbildung zeigt die verschiedenen Gremien an der TU Chemnitz und deren Zusammenhänge auf unterschiedlichen Ebenen.
Relevanz von studentischen Perspektiven in Gremien
Hier erzählen vier Studierende von ihren Erfahrungen in Senat, Fachschaftsrat (FSR), Studienkommission (Stuko) und der Senatskommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (KFF).
Persönliche Vorteile einer Gremientätigkeit
Dass die Tätigkeit in Gremien auch persönliche Vorteile haben kann, erzählen diese vier Studierenden:
Was ist ein Gremiensemester und wer kann es bekommen?
Gremiensemester sollen eine Anerkennung für die geleistete ehrenamtliche Arbeit von Studierenden in Gremien sein. Dafür gibt es die Möglichkeit, eine Studienverzögerung durch Gremienarbeit über die Nichtanrechnung entsprechender Semester auszugleichen. Der Studierendenservice schreibt dazu: „Gemäß Immatrikulationsordnung können Studierende eine Nichtanrechnung von Studienzeiten aufgrund von Gremienarbeit sowie aufgrund von nicht selbst zu vertretenden Fristüberschreitungen beantragen. Es gilt:
"Wenn Studierende mindestens eine Wahl- oder Bestellungsperiode in den Organen der Hochschule, der Studentenschaft, des Studentenwerkes oder in der Studienkommission mitgewirkt haben oder als Gleichstellungsbeauftragte oder Beauftragte für Studentinnen und Studenten mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten tätig waren, wird eine Studienzeit von einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet. Die Mitwirkungszeit ist durch die Studierenden nachzuweisen und wird durch das Wahlamt bzw. die Dekanatsleitung ausgestellt.
Für jede weitere Wahl- oder Bestellungsperiode wird ein weiteres Semester nicht angerechnet. Insgesamt werden höchstens drei Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet.“