Springe zum Hauptinhalt
TUCpanel
SVK
TUCpanel 


Die Siegelvergabekommission

Die Siegelvergabekommission (kurz: SVK) ist ein Gremium an der TUC, welches für die sog. "Akkreditierung" von Studiengängen zuständig ist. Mit einer Akkreditierung wird einem Studiengang bescheinigt, dass er europaweit gültigen Standards entspricht. Dadurch sollen Studiengänge hochschulübergreifend (selbst über Landesgrenzen hinweg) vergleichbar werden und so auch einen Wechsel der Uni oder Anrechnung aus dem Ausland erleichtern. Die Grundidee der Akkreditierung stammt aus der Bologna-Reform, die damals auch das Bachelor- und Mastersystem eingeführt hat.


Aufgabenbereiche des
Gremiums
(ausgewählte Beispiele)
An der TUC schauen wir uns mit der Siegelvergabekommission die einzelnen Studiengänge ganz genau an: Die Studiengangverantwortlichen basteln viele Monate an den Studiendokumenten, danach schaut sich ein externes Gutachtergremium den Studiengang an und spricht mit den Studierenden vor Ort. Die Gutachter*innen (darunter auch ein*e Studierender) fassen im Anschluss an die Begutachtung ihre Eindrücke in Weiterentwicklungsempfehlungen und Auflagen zusammen. Die Siegeivergabekommission ist dann die letzte Instanz, die über diese Empfehlungen und Auflagen diskutiert und diese dann final beschließt. Alle Details zu den Tätigkeitsbereichen der SVK findest du hier.
Zusammensetzung
der Mitglieder mit
Stimmrecht
9 Hochschullehrende (pro Fakultät ein*e Vertreter*in),
3 Akademische Mitarbeiter*innen,
4 Studierende
(aktuelle Mitgliederliste)
Für jede dieser Personen wird auch ein*e Ersatzvertreter*in bestimmt, die immer dann einspringt, wenn das hauptamtliche Mitglied nicht zur Sitzung kommen kann.
Weitere beratende
Mitglieder ohne
Stimmrecht
  • Prorektor für Lehre und Internationales (PLI)
  • Ein*e Vertreter*in des Zentrums für Wissens- und Technologietransfer (ZWT)
  • Ein*e Vertreter*in des Dezernates Akademische und Studentische Angelegenheiten (D1)
Den Vorsitz hat ...
Der Prorektor für Lehre und Internationales
Ansprechperson bei
Fragen zum Gremium
ist …
Der StuRa kann dich bei Fragen unterstützen. Ansonsten wende dich an die Geschäftsführung des Gremiums.
Häufigkeit der
Sitzungen
Etwa einmal im Monat (immer Dienstagnachmittag); auch in der vorlesungsfreien Zeit
Dauer der Amtszeit
für Studierende
Ein Jahr; mit Start im nachfolgenden Sommersemester. Eine Nachbesetzung ist jederzeit möglich.
Wie Studierende
in das Gremium
kommen
Die Studierenden (4 hauptamtliche Mitglieder und 4 Ersatzvertreter*innen) werden von unserem StuRa vorgeschlagen und dann im Senat final beschlossen.


Du möchtest aus erster Hand erfahren, was als Studierende*r in der SVK auf dich zukommt?