Fachgruppe & FSR | Studierende in Gremien | TUCpanel | TU Chemnitz
TUCpanel
Die Fachgruppen und Fachschaftsräte an der TU Chemnitz
Der Fachschaftsrat (FSR) ist deine studentische Vertretung auf Fachebene und ein wichtiger Bestandteil der studentischen Selbstverwaltung.
Aufgabenbereiche des
Gremiums
(ausgewählte Beispiele)
z.B. studienspezifische Beratung, Informationsveranstaltungen, Vermittlung zwischen Studierenden und Dozierenden, Durchführung von Befragungen (zur Evaluation und Qualitätssicherung der Lehre), Organisation der O-PhaseOrganisation von Veranstaltungen (z.B. Sommerfest der Fachschaften, Fachschaftspartys), uvm.
Zusammensetzung der Mitglieder mit
Stimmrecht
Wie alle anderen Gremien der Student*innenschaft, ist der FSR rein studentisch besetzt.
Weitere beratende
Mitglieder ohne
Stimmrecht
Auch nicht-gewählte Helfer*innen des FSR und Gäste dürfen an den Sitzungen des FSR teilnehmen.
Den Vorsitz hat ...
Die Sitzungsleitung wird in der Regel gemeinschaftlich beschlossen und/oder wechselt in regelmäßigen Abständen zwischen den Mitgliedern des FSR.
Ansprechperson bei
Fragen zum Gremium
ist …
Dein FSR und auch der StuRa kann dich bei Fragen unterstützen.
Häufigkeit der
Sitzungen
Die Sitzungstermine werden durch den FSR selbst beschlossen; in der Regel wöchentlich während der Vorlesungszeit
Dauer der Amtszeit
für Studierende
Ein Jahr; mit Start im nachfolgenden Sommersemester
Wie Studierende
in das Gremium
kommen
Die meisten Fachschaftsräte bieten vorab eine „Schnuppersitzung“ an, in der ihr Fragen stellen und ihr euch mit den Aufgaben des FSR vertraut machen könnt.
Die Wahl der Mitglieder des FSR erfolgt einmal im Jahr (meist zu Beginn des Kalenderjahres) direkt durch die Studierenden der Fachschaft. Zur Wahl stellen kann sich jede*r Student*in der Fachschaft.
Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist (Einzel- oder Listenwahlvorschlag möglich). Den Vordruck findet ihr hier.
Information über die Kandidat*innen: Name, Fachschaft, Studeingang, Matrikelnummer, Geburtsdatum und schriftliche Einverständniserklärung.
Außerdem bedarf es für einen Wahlvorlag die Unterschriften von sog. Unterstützer*innen aus der Studierendenschaft. Wenn deine Fakultät mehr als 200 wahlberechtigte Studierende umfasst, benötigst du die Unterschriften von 10 Kommiliton*innen, die deine Kandidatur unterstützen. Bei kleineren Fakultäten von unter 200 Wahlberechtigten reichen 5 Unterschriften aus.
Resultate der Studierendenbefragung „TUCpanel“ liegen vor – Ein Ergebnis: Rund 90 Prozent der Studierenden im 2. Fachsemester würden sich nach erstem Fachsemester wieder für die TU entscheiden …