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Senat
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Der Senat an der TU Chemnitz

Der Senat ist das höchste Gremium, was wir an der Universität haben und spielt damit eine bedeutende Rolle in der akademischen Selbstverwaltung. Hier werden grundsätzliche und übergeordnete Entscheidungen getroffen, die alle Angehörigen der Universität betreffen.


Aufgabenbereiche des
Gremiums
(ausgewählte Beispiele)
z.B. Personalentscheidungen, wie die der Gleichstellungs- und Datenschutzbeauftragten. Entscheidungen über Gremien und Kommissionen, die besetzt werden müssen sowie über Studiengänge (Änderung, Neuaufstellung, Einstellung). Weitere Aufgaben findest du hier.
Zusammensetzung
der Mitglieder mit
Stimmrecht
9 Hochschullehrende (pro Fakultät ein*e Vertreter*in),
3 akademische Mitarbeiter*innen,
2 nicht-akademische Mitarbeiter*innen,
3 Studierende
(aktuelle Mitgliederliste)
Weitere beratende
Mitglieder ohne
Stimmrecht
Die drei Prorektor*innen, der Kanzler und der Rektor
Den Vorsitz hat ...
Der Rektor
Ansprechperson bei
Fragen zum Gremium
ist …
Der StuRa und dein Fachschaftsrat (FSR) kann dich bei Fragen unterstützen. Ansonsten wende dich an die Geschäftsführung des Gremiums.
Häufigkeit der
Sitzungen
3-4 Mal im Semester; nur innerhalb der Vorlesungszeit
Dauer der Amtszeit
für Studierende
Ein Jahr; mit Start im nachfolgenden Sommersemester
Wie Studierende
in das Gremium
kommen
  • Die Wahl in den Senat und in den Erweiterten Senat ist nicht an die Fakultätszugehörigkeit gebunden. Hier kann sich jede:r Student:in der TU Chemnitz zur Wahl stellen.
  • Ab September / Oktober solltest du nach Ausschreibungen für entsprechende Gremienposten Ausschau halten (auf der Website der TUC und des StuRas / Fachschaftsrates). Auf die Ausschreibung meldest du dich mit einem sogenannten „Wahlvorschlag“.
  • Um dich zur Wahl aufstellen zu lassen, müssen einige deiner Kommiliton:innen dem Vorschlag „zustimmen“. Das tun sie, indem sie sich in die entsprechende Tabelle auf der Rückseite deines Wahlvorschlags eintragen und unterschreiben.
  • Den ausgefüllten Wahlvorschlag musst du nun noch fristgerecht beim Wahlamt der TU Chemnitz (Uniteil Straße der Nationen) abgeben. Wenn alle Formalitäten passen, dann steht dein Name für die kommende Wahl auf dem Stimmzettel.
  • Die Wahl für die Vertreter:innen der akademischen Selbstverwaltung (Senat, Erweiterter Senat und Fakultätsrat) findet in der Regel im November eines Jahres statt.
Besonderheiten:
Entscheidungen, die die „Studienorganisation“ betreffen, müssen von den drei Studierenden im Senat mehrheitlich befürwortet werden. Überstimmt werden können sie nur dann, wenn von mindestens zwei Drittel der stimmberechtigten Mitglieder einer anderen Ansicht sind. Die Geschäftsordnung findest du hier.

Als studentsiche*r Senator*in repräsentierst du die Universität auch auf offiziellen Veranstaltungen wie der halbjährigen Graduiertenfeier.

Du möchtest aus erster Hand erfahren, was als Studierende*r im Senat auf dich zukommt?

Auf unserem Instagramaccount @tucpanel haben wir dazu ein Interview mit Thomas geführt, der von seinen Erfahrungen als studentischer Senator an der TU Chemnitz berichtet: