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KLS & KFF
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Die Senatskommissionen an der TU Chemnitz

Zur Unterstützung seiner Arbeit kann der Senat (dauerhafte) Kommissionen bestellen. Die Gemeinsamkeiten der beiden Senatskommissionen KFF und KLS ist, dass ihnen jeweils ein*e Prorektor*in vorsitzt und sie beide direkt dem Senat zuarbeiten. Für ihre jeweiligen Aufgabenfelder entwickeln die beiden Kommissionen Vorschläge, die letztlich im Senat diskutiert werden und auf eine Senatsbestätigung warten.

Die Kommission für Lehre und Studium

Die Senatskommission für Lehre und Studium (kurz: KLS) bereitet ganz konkret Entscheidungen für den Senat vor, die ganz grundsätzliche Bereiche der Lehre betreffen – also nicht nur eine bestimmte Fakultät, sondern die gesamte TU Chemnitz.


Aufgabenbereiche des
Gremiums
(ausgewählte Beispiele)
z.B. Empfehlungen zur Vergabe der jährlichen studiengangbezogenen und lehrveranstaltungsbezogenen Lehrpreise, Formulierung und somit Vorbereitung von Grundsätzen im Bereich der Organisation des Lehr- und Studienbetriebs (wie das Leitbild Lehre oder die Evaluationsordnung), Stellungnahme zur Festlegung des Fächer- und Studienangebotes der TU Chemnitz sowie bei der Einreichung, Änderung und Erstellung von Studiengängen.
Zusammensetzung
der Mitglieder mit
Stimmrecht
9 Hochschullehrende (pro Fakultät ein*e Vertreter*in),
4 Akademische Mitarbeiter*innen,
3 Studierende
(aktuelle Mitgliederliste)
Weitere beratende
Mitglieder ohne
Stimmrecht
Die Gleichstellungsbeauftragte, der Dezernent des Dezernates 1, Akademische und Studentische Angelegenheiten
Den Vorsitz hat ...
Der Prorektor für Lehre und Internationales
Ansprechperson bei
Fragen zum Gremium
ist …
Die studentischen Senator*innen und die Studierenden in der KLS können dich bei Fragen unterstützen. Ansonsten wende dich an die Geschäftsführung des Gremiums.
Häufigkeit der
Sitzungen
3-4 Mal im Semester; nur innerhalb der Vorlesungszeit
Dauer der Amtszeit
für Studierende
Ein Jahr; mit Start im nachfolgenden Sommersemester
Wie Studierende
in das Gremium
kommen
  • Melde dich dazu am besten bei den aktuellen Studierenden in der KLS oder kontaktiere direkt einen der studentischen Vertreter*innen im Senat.
  • Die studentischen Vertreter*innen in der KLS werden nicht von der Studierendenschaft gewählt, sondern von den studentischen Senator*innen vorgeschlagen. Die Vorschläge werden in der Regel in der Januarsitzung des Senats behandelt und dann vom Senat beschlossen.
  • Wenn du vom Senat in die KLS berufen wurdest, bekommst du eine offizielle Meldung per Post.

Die Kommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses

Die Senatskommission für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (kurz: KFF) bereitet ganz konkret Entscheidungen für den Senat vor, die ganz grundsätzliche Entscheidungen hinsichtlich der Forschung und des Umganges mit den Wissenschaftler*innen betreffen – also nicht nur eine bestimmte Fakultät, sondern die gesamte TU Chemnitz.


Aufgabenbereiche des
Gremiums
(ausgewählte Beispiele)
z.B. fördert den wissenschaftlichen Nachwuchs und beschäftigt sich mit Nachwuchsprogrammen, Preisen und Stipendien für Wissenschaftler*innen.
Zusammensetzung
der Mitglieder mit
Stimmrecht
9 Hochschullehrende (pro Fakultät ein*e Vertreter*in),
4 Akademische Mitarbeiter*innen,
3 Studierende
(aktuelle Mitgliederliste)
Weitere beratende
Mitglieder ohne
Stimmrecht
Der/die Direktor*in des Zentrums für Lehrerbildung
Den Vorsitz hat ...
Die Prorektorin für Forschung und Universitätsentwicklung
Ansprechperson bei
Fragen zum Gremium
ist …
Die studentischen Senator*innen und die Studierenden in der KLS können dich bei Fragen unterstützen. Ansonsten wende dich an die Geschäftsführung des Gremiums.
Häufigkeit der
Sitzungen
3-4 Mal im Semester; nur innerhalb der Vorlesungszeit
Dauer der Amtszeit
für Studierende
Ein Jahr; mit Start im nachfolgenden Sommersemester
Wie Studierende
in das Gremium
kommen
  • Melde dich dazu am besten bei den aktuellen Studierenden in der KFF oder kontaktiere direkt einen der studentischen Vertreter*innen im Senat.
  • Die studentischen Vertreter*innen in der KFF werden nicht von der Studierendenschaft gewählt, sondern von den studentischen Senator*innen vorgeschlagen. Die Vorschläge werden in der Regel in der Januarsitzung des Senats behandelt und dann vom Senat beschlossen.
  • Wenn du vom Senat in die KFF berufen wurdest, bekommst du eine offizielle Meldung per Post.


Du möchtest aus erster Hand erfahren, was als Studierende*r in der KFF auf dich zukommt?

Auf unserem Instagramaccount @tucpanel haben wir dazu ein Interview mit Josef geführt, der von seinen Erfahrungen als studentisches Mitglied der KFF berichtet: