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Student_innenrat
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Der Student_innenrat (StuRa)

Der Student_innenrat (kurz: StuRa) ist die Interessenvertretung der Mitglieder der Student*innenschaft, die sich aus allen eingeschriebenen Student*innen der TU Chemnitz zusammensetzt. Der StuRa ist dabei das höchste beschlussfassende studentische Gremium.


Aufgabenbereiche des
Gremiums
(ausgewählte Beispiele)
z.B. die Wahrnehmung hochschulinterner sozialer und kultureller Belange der Student*innen, um das Unileben bunt und vielfältig zu gestalten; die Mitgestaltung der Hochschulpolitik an der Uni sowie landesweit; Förderung der studentischen Mobilität durch das Student*innenjahresticket; Beratungen zu BaföG, Nebenjobs und Prüfungen.
Zusammensetzung
der Mitglieder mit
Stimmrecht
Wie alle anderen Gremien der Student*innenschaft, ist der StuRa rein studentisch zusammengesetzt.
Um seine Arbeit effizient zu gestalten, werden die Aufgaben im StuRa nach Themen getrennt in Referaten bearbeitet. In diesen Referaten kann jede*r interessierte Student*in mitarbeiten, egal, ob gewählt oder nicht.
Gibt es neue Themengebiete, mit denen sich interessierte Student*innen befassen wollen, können auch jederzeit neue Referate eingerichtet werden.
Weitere beratende
Mitglieder ohne
Stimmrecht
Auch nicht-gewählte Helfer*innen des StuRa und Gäste dürfen an den Sitzungen des StuRa teilnehmen.
Ansprechperson bei
Fragen zum Gremium
ist …
Der StuRa kann dich bei Fragen unterstützen.
Dauer der Amtszeit
für Studierende
Ein Jahr; mit Start im nachfolgenden Sommersemester
Wie Studierende
in das Gremium
kommen
  • Die Wahl der Mitglieder des StuRa erfolgt einmal im Jahr (meist zu Beginn des Kalenderjahres) direkt durch die Studierenden der TU Chemnitz.
  • Wichtig: Man muss kein Mitglied des FSR sein, um für den StuRa zu kandidieren. Jede*r Student*in der TU Chemnitz kann sich zur Wahl stellen.
  • Gewählt werden kann nur, wer in einem gültigen Wahlvorschlag aufgenommen ist (Einzel- oder Listenwahlvorschlag möglich). Den Vordruck findet ihr hier.
  • Information über die Kandidat:innen: Name, Fachschaft, Studeingang, Matrikelnummer, Geburtsdatum und schriftliche Einverständniserklärung.
  • Außerdem bedarf es für einen Wahlvorlag die Unterschriften von sog. Unterstützer:innen aus der Studierendenschaft. Wenn deine Fakultät mehr als 200 Wahlberechtigte Studierende umfasst, benötigst du die Unterschriften von 10 Kommiliton*innen, die deine Kandidatur unterstützen. Bei kleineren Fakultäten von unter 200 Wahlberechtigten reichen 5 Unterschriften aus.
  • Dein Wahlvorschlag muss anschließend fristgerecht beim Wahlsausschuss der Student*innenschaft eingereicht werden.
  • Die Wahl für die Vertreter:innen der studentischen Selbstverwaltung findet in der Regel im Januar eines Jahres statt.
Besonderheiten:
  • Der StuRa vertritt dabei die Positionen und Interessen der Student*innenschaft gegenüber der Öffentlichkeit und der Hochschule, aber auch gegenüber anderen Akteur*innen, wie Uni, Presse und Politik.
  • Der StuRa bestellt u.a. auch die studentischen Mitglieder der Siegelvergabekommission.