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TUCpanel
Der Fakultätsrat
Ein Fakultätsrat ist ein zentrales Gremium innerhalb einer Fakultät an einer Universität. Er spielt eine wesentliche Rolle bei der akademischen Selbstverwaltung und trägt zur Gestaltung und Qualitätssicherung von Forschung und Lehre innerhalb der Fakultät bei.
Aufgabenbereiche des
Gremiums
(ausgewählte Beispiele)
z.B. alle Angelegenheiten der Fakultät, die von grundsätzlicher Bedeutung sind; den Erlass von Studien- und Prüfungsordnungen, Vorschläge zur Einrichtung, Änderung oder Aufhebungvon Studiengängen, Berufungsangelegenheiten, die Qualitätssicherung der Lehre, die Koordination von Forschungsvorhaben, und er stimmt mit dem Rektorat den finanziellen Bedarf ab.
Zusammensetzung der Mitglieder mit
Stimmrecht
Hochschullehrende Vertreter*innen aus jedem Institut),
mind. 2 akademische Mitarbeiter*innen,
Gleichstellungsbeauftragte,
2 Studierende
(die aktuelle Mitgliederliste findest du auf der Webseite deiner Fakultät)
Weitere beratende
Mitglieder ohne
Stimmrecht
Die geschäftsführenden Direktor*innen der Institute
Den Vorsitz hat ...
Der Dekan/die Dekanin der Fakultät
Ansprechperson bei
Fragen zum Gremium
ist …
Dein Fachschaftsrat (FSR) kann dich bei Fragen unterstützen.
Häufigkeit der
Sitzungen
4 Mal im Semester; nur innerhalb der Vorlesungszeit
Dauer der Amtszeit
für Studierende
Ein Jahr; mit Start im nachfolgenden Sommersemester
Wie Studierende
in das Gremium
kommen
Die studentischen Mitglieder des Fakultätsrats werden von den Studierenden der jeweiligen Fakultät direkt gewählt.
Im September / Oktober nach den Ausschreibungen für entsprechende Gremienposten Ausschau halten (auf der Website der TUC und des StuRa / Fachschaftsrates). Auf die Ausschreibung meldest du dich mit einem sogenannten „Wahlvorschlag“.
Um dich zur Wahl aufstellen zu lassen, müssen einige deiner Kommiliton*innen dem Vorschlag „zustimmen“. Das tun sie, indem sie sich in die entsprechende Tabelle auf der Rückseite deines Wahlvorschlags eintragen und unterschreiben.
Den ausgefüllten Wahlvorschlag musst du nun noch fristgerecht beim Wahlamt der TU Chemnitz (Uniteil Straße der Nationen) abgeben. Wenn alle Formalitäten passen, dann steht dein Name für die kommende Wahl auf dem Stimmzettel.
Die Wahl für die Vertreter*innen der akademischen Selbstverwaltung findet in der Regel im November eines Jahres statt.
Besonderheiten:
Der Fakultätsrat tagt fakultätsöffentlich (öffentlicher Teil). Personal- und Prüfungsangelegenheiten werden in einem nichtöffentlichen Teil beraten und beschlossen.
Du möchtest aus erster Hand erfahren, was als Studierende*r im Fakultätsrat auf dich zukommt?
Auf unserem Instagramaccount @tucpanel haben wir dazu ein Interview mit Thore geführt, der von seinen Erfahrungen als studentisches Mitglied in einem Fakultätsrat an der TU Chemnitz berichtet:
Resultate der Studierendenbefragung „TUCpanel“ liegen vor – Ein Ergebnis: Rund 90 Prozent der Studierenden im 2. Fachsemester würden sich nach erstem Fachsemester wieder für die TU entscheiden …