CC-Lizenzen
Durch die Vergabe von Creative Commons-Lizenzen können Urheber die Nutzungsrechte an ihrem Werk einfach und rechtssicher selbst vergeben. CC-Lizenzen sind standardisierte Rechtstexte, die eine Abstufung verschiedener Nutzungsbedingungen formulieren, die der Urheber für sein jeweiliges Werk auswählen kann.
Bei der wissenschaftlichen Verwendung von Werken mit CC-Lizenz stehen dabei vor allem die Rechte der Werknutzer, ein Werk weiterzugeben (z.B. zu kopieren oder öffentlich wiederzugeben), zu bearbeiten (Änderungen am Werk vorzunehmen, z.B. es zu übersetzen) oder kommerziell zu nutzen oder ihre Verpflichtung zur Namensnennung des Urhebers oder zur Weitergabe des Werks unter gleichen Lizenzbedingungen im Mittelpunkt.
Die UB Chemnitz empfiehlt z.B. beim Open-Access-Publizieren in Fachzeitschriften die Verwendung von CC-Lizenzen in der Form CC BY oder CC BY-SA. Auf den Webseiten zum Urheberrecht können weitere Informationen zu diesem Thema gefunden werden.