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TUCculture2025
Mitmachen!
TUCculture2025 

Mitmachen!

Mit kleinen Projekten einen großen Beitrag für die Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 bewirken: Alle Mitglieder und Angehörigen der TU Chemnitz sind aufgerufen, mit möglichst vielfältigen Ideen Europa in Chemnitz sichtbar zu machen. Die TU Chemnitz fördert mit ihrer Initiative TUCculture2025 ab sofort erneut Projekte von Angehörigen und Mitgliedern der TU Chemnitz.

Bei TUCculture2025 handelt es sich um eine eigenständige Initiative der TU Chemnitz im Kontext der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025. In Kooperation mit der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 GmbH besteht zudem die Möglichkeit, dass besonders passfähige Projekte in das offizielle Programm der Kulturhauptstadt aufgenommen werden und das Logo der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 führen dürfen.

Antragsvoraussetzungen

Anträge können gestellt werden, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestens eine Person des Projekt-Teams besitzt eine Zugehörigkeit zur TUC.
  • Das Projekt ist an einer Struktureinheit der TUC verortet. Auch Projekte von Studierenden müssen an eine Struktureinheit der Universität angegliedert.
  • Die Projektvorhaben dürfen keine kommerziellen Interessen verfolgen.

Auswahlkriterien

Über die Bewilligung der Fördermittel entscheidet das Rektorat der TU Chemnitz auf Empfehlung der Task Force TUCculture2025. Die Mitglieder der Task Force orientieren sich dafür an den folgenden Kriterien:

Auswahlkriterium Aspekte
Qualität des Projekts
(bis zu 10 Punkte)
  • Die Zielgruppe ist klar definiert.
  • Der Projektverlauf ist klar strukturiert.
  • Die Projektpartner und deren Beitrag werden dargestellt.
  • Der Finanzierungsplan ist schlüssig und dem Projekt angemessen.
  • Die Projektergebnisse stehen nachhaltig zur Verfügung (d.h. mindestens anschauliche und öffentlich zugängliche Dokumentation).
Bezug zur TU Chemnitz
(bis zu 5 Punkte)
  • Die TUC tritt als beteiligte Akteurin klar in Erscheinung.
  • Durch das Projekt entsteht ein Mehrwert für die TUC.
  • Das Projekt verfügt über einen Kommunikationsplan, um die Universitätsöffentlichkeit zu erreichen.
  • Es wird überzeugend dargestellt, wie das Projekt das Campus-Leben bereichert.
Bezug zur Stadt Chemnitz
(bis zu 5 Punkte)
  • Das Projekt verfügt über einen Kommunikationsplan, um die Stadtöffentlichkeit zu erreichen.
  • Es wird überzeugend dargestellt, wie das Projekt Kunst und Kultur bzw. das öffentliche Leben in der Stadt Chemnitz bereichert.

Aufnahme in das Programm der Kulturhauptstadt

Für die Aufnahme eines Projekts in das offizielle Programm der Kulturhauptstadt Europas Chemnitz 2025 ist es erforderlich, die Passfähigkeit des Projekts mit dem Kulturhauptstadt-Programm im Projektantrag darzulegen (siehe auch Auswahlkriterium „Bezug zur Stadt Chemnitz“). Mit den Ausschreibungsverfahren sollen Projekte unterstützt werden, die sich in starker inhaltlicher Anbindung an den im Bewerbungsbuch Bidbook II präsentierten fünf Programmfeldern orientieren:

Wie kann kulturelle Partizipation und Bürgerbeteiligung den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken? Zentrales Element des Kulturhauptstadtprogramms ist die Aktivierung so vieler Menschen wie möglich als „Macher:innen“ – als kreative und selbstwirksame Personen, die ihr Können und Wissen in die Gestaltung ihres gesellschaftlichen Umfelds einbringen. Dieses kreative und unternehmerische Potential schlummert in Chemnitz und der Region oft noch im Verborgenen, was jedoch bei genauerem Hinsehen entdeckt und erlebt werden kann. Die Macher:innen werden zu Europäischen Macher:innen der Demokratie, sobald sie gemeinsam mit anderen etwas von diesem Potential hervorbringen, sich um ihre Mitmenschen kümmern, dabei respektvoll miteinander umgehen und Anderssein als bereichernd für die Zivilgesellschaft wahrnehmen.

In diesem Programmfeld sollen die oft zu Unrecht versteckten osteuropäischen Einflüsse auf unseren Alltag aufgespürt und diese Prägung in Projekten lebendig werden. Das kreative Miteinander soll aufleben, die Herzen der Menschen öffnen und sie so über gemeinsame Geschichten und Ideen enger zusammenbringen. Die Projekte sollen vielfältige europäische Macher:innenidentitäten verbinden.

Gelebte Nachbarschaft / Generous Neighbours lädt ein zum Blick über den eigenen Tellerrand: Was machen die anderen eigentlich so? Über das Entdecken und Erleben ungeahnter Gemeinsamkeiten in Projekten sollen Werte wie Respekt, Toleranz und Solidarität im Zusammenleben erfahrbar werden. Demokratieförderung mittels Kunst und Kultur, Beteiligung und langfristigem Engagement – wie entsteht gelebte Nachbarschaft?

Macherinnen und Macher gestalten Städte, Regionen und Europa – so schreiben sie Geschichte. Oft werkeln sie vereinzelt im Verborgenen – im Atelier, an der Werkbank, im Keller, in der Garage oder hinter der Theke. Das Programm soll kreative Menschen mit Erfinder- und Unternehmergeist, künstlerischem Können und gestalterischem Willen zusammenbringen. Welche Wege gibt es, ihre Fähigkeiten zu potenzieren?

Es geht raus aus der Stadt – in die insgesamt 38 Partnerkommunen der Kulturhauptstadt Chemnitz. In eine kulturelle Region, die in einem bewegenden Austausch ihre eigene Tradition und Geschichte neu entdeckt und ihre Themen in den Mittelpunkt stellt. In Bewegung! eröffnet neue Begegnungen in Projekten entlang des Purple Path, des gerade entstehenden Kunst- und Skulpturenweges, und setzt gemeinsame Verhandlungen über die Zukunft der Region in Gang.

Bei Aussprache einer Förderempfehlung der Task Force TUCculture 2025 wird der Projektantrag an die Kulturhauptstadt Chemnitz 2025 GmbH weitergeleitet, welche über die Aufnahme des Projekts in das Programm entscheidet. Zudem kann eine nachträgliche Aufnahme von bereits geförderten Projekten erfolgen.

Laufzeit

Geförderte Projekte müssen bis spätestens 31.12.2025 abgeschlossen sein.

Projektvolumen

Einzelprojekte können mit einem Volumen von bis zu 5.000 EUR gefördert werden.

Das Gesamtvolumen der Ausschreibung beträgt 45.000 EUR, sodass je nach beantragten Projekt-Volumina mindestens 9 Projekte gefördert werden können.

Förderfähige Ausgaben

Förderfähige Ausgaben sind:

  • Personalkosten (z.B. Aufwendungen für die Vergütung studentischer Hilfskräfte, Aufwendungen für die Vergütung von Gastvorträgen)
  • Reisekosten (nur für Angestellte der TU Chemnitz)
  • Sachkosten (z.B. Aufwendungen für Verbrauchsmaterial, Aufwendungen für Mieten)

Nicht förderfähige Ausgaben sind insbesondere:

  • Aufwendungen für Catering oder andere Bewirtungsleistungen
  • Aufwendungen für Give-Aways, die über einfache Werbemittel hinausgehen
  • Investitionsaufwendungen (Maschinen, Elektrogeräte etc.)

Die Förderung derselben Projektmaßnahme durch die TU Chemnitz und weitere Drittmittelgeber („Doppelförderung“) ist nicht möglich (z.B. die Vergütung einer Hilfskraft über zwei Projektkonten).

Ist eine Vergütung Dritter für eine Leistung vorgesehen, muss der Auftrag über einen Beschaffungsvorgang gemäß Richtlinie zur Beschaffung von Lieferungen und Leistungen sowie dem damit verbundenen Zahlungsverkehr vergeben werden. Eine Beteiligung als externe:r Projektmitverantwortliche:r garantiert demnach keine Auftragsvergabe an diese:n.

Antragsfristen und -einreichung

Die Einreichung von Anträgen auf Projektförderung ist bis zu den folgenden Stichtagen möglich:

  • 18.09.2024

Bei vollständiger Mittelbindung durch bewilligte Projekte, kann die Ausschreibung vorzeitig beendet werden.

Für die Einreichung des Projektantrags nutzen Sie bitte unser Online-Formular.

Antrag stellen

Fragen zur Ausschreibung

Bei Rückfragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen gern der Vertreter bzw. die Vertreterin Ihres Bereichs in der Task Force TUCculture2025 bzw. die Sprecher:innengruppe der Task Force zur Verfügung.