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Lehramt an Grundschulen

Lehramt an Grundschulen

Im Grundschulbereich gibt es keine reinen Fachlehrer wie an den weiterführenden Schulen. Jeder Grundschullehrer muss gleichermaßen Unterricht in den drei zentralen Fächern Deutsch, Mathematik und Sachunterricht geben können. Sie sind deshalb als sogenannte »Grundschuldidaktiken« immer Bestandteil des Lehramtsstudiums. Daneben sind Spezialisierungen (»Studierte Fächer«) vorgesehen, die eine vertiefende Ausbildung für ein bestimmtes Fach oder einen Fachverbund ermöglichen. Wer die Studierten Fächer Deutsch oder Mathematik wählt, kann eine weitere Grundschuldidaktik (Kunst, Sport oder Werken) belegen.

Das Lehramtsstudium besteht aus fünf zentralen Feldern:

  • Bildungswissenschaften
  • Studiertes Fach
  • Grundschuldidaktiken
  • Schulpraktischen Studien
  • Ergänzungsstudien

Informationen zum Studiengang

Die Zugangsvoraussetzung für den Examensstudiengang Lehramt an Grundschulen ist die allgemeine Hochschulreife, eine einschlägige fachgebundene Hochschulreife oder eine durch Rechtsvorschrift als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung. Informationen zum Zugang erteilt die Zentrale Studienberatung.
 
Der Abschluss zu einem Lehramtsstudium in Sachsen ist das Staatsexamen, welches sich in zwei Teile gliedert. Mit der Ersten
Staatsprüfung wird das Studium eines Lehramts an der Universität abgeschlossen. Daran knüpft die zweite Ausbildungsphase, der sogenannte Vorbereitungsdienst, an, welche mit der Zweiten Staatsprüfung abgeschlossen wird.
 
Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester (240 Leistungspunkte) - Das Studium Lehramt an Grundschulen hat eine Dauer von acht Semestern, also vier Jahren. Daran schließt sich der Vorbereitungsdienst im Umfang von 18 Monaten an, welcher durch eine Lehrerausbildungsstätte des Landesamtes für Schule und Bildung betreut wird.
 
 
Ein Studienbeginn ist nur im Wintersemester möglich. Bewerbungen für höhere Fachsemester (Fachsemestereinstufungen) sind auch zum Sommersemester möglich.
 
Studienform: Das Lehramtsstudium ist ein Vollzeitstudium. Ein Teilzeitstudium ist nicht vorgesehen.

Für Fragen zum Studiengang wenden Sie sich an die Fachstudienberatung Lehramt.

Fächerkombinationen (TU Chemnitz)

Verteilung der Fachinhalte auf das Studium

Studiendokumente

Zu den Studienordnungen und Prüfungsordnungen

 

Informationen zur Ersten und Zweiten Staatsprüfung

Hier erhalten Sie Informationen zur Ersten Staatsprüfung für Studierenden des Lehramtes an Grundschulen der TU Chemnitz sowie zur Zweiten Staatsprüfung für Absolventen des Studienganges Lehramt an Grundschulen. Neben den allgemeinen Informationen entsprechend der LAPO I und LAPO II erhalten Sie ständig aktualisierte Informationen zu Abläufen und Terminen.

Aktuelle Informationen zur Staatsprüfung finden Sie hier.

Die Ansprechpartner im Landesamt für Schule und Bildung finden Sie hier.

Termine der Ersten Staatsprüfung sortiert nach Prüfungszeiträumen.

Digitale Informationsveranstaltung 1. Staatsprüfung - Sommer 2025 | Am 21. Mai 2024, von 9 - 10 Uhr, informierte das Landesamt für Schule und Bildung in einer digitalen Informationsveranstaltung zu Anmeldung und Ablauf der Ersten Staatsprüfung für den Prüfungszeitraum Sommer 2025 (Anmeldung Oktober 2024). Alle aufgezeigten Inhalte können  in der zur Verfügung gestellten Präsentation noch einmal nachgelesen werden. Die Veranstaltung richtet sich an alle Interessierten, vorrangig aber für jene, welche sich im nächsten Prüfungszeitraum anmelden wollen.


Allgemeine Informationen

Die rechtliche Grundlage für die Erste Staatsprüfung bildet die Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I).

Wichtig: Gemäß §121 Satz 1 der Lehramtsprüfungsordnung I vom 19. Januar 2022 (SächsGVBl. S. 46) gilt: "Für Antragstellerinnen und Antragsteller, die spätestens für den Prüfungszeitraum Winter 2025/2026 zur Ersten Staatsprüfung zugelassen werden, ist die Lehramtsprüfungsordnung I vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Dezember 2020 (SächsGVBl. S. 738) geändert worden ist, anzuwenden."
Für Studierende, welche für folgende Prüfungszeiträume zugelassen werden gilt die Lehramtsprüfungsordnung I vom 19. Januar 2022 (SächsGVBl. S. 46).
Weitere Informationen finden Sie auch in den Übergangsregelungen jederzeit im Bereich Studiendokumente.

Mit der Ersten Staatsprüfung wird die Erste Phase, das Studium eines Lehramts an einer Hochschule im Freistaat Sachsen, abgeschlossen. Gemäß § 1 LAPO I soll in der Ersten Staatsprüfung nachgewiesen werden, "dass die bildungswissenschaftliche, fachwissenschaftliche und, soweit erforderlich, künstlerische Eignung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst für das angestrebte Lehramt erworben wurde." Die Erste Staatsprüfung findet zweimal jährlich in festgelegten Prüfungszeiträumen an den Hochschulen statt.

Die Zuständigkeit für die Erste Staatsprüfung liegt beim Landesamt für Schule und Bildung (LaSuB). Daher ist der Antrag auf Zulassung zur Ersten Staatsprüfung beim LaSuB Regionalstelle Chemnitz zu stellen. Diese gibt die Termine und Fristen für die Anmeldung bekannt und entscheidet letztlich über die Zulassung. Welche Unterlagen für die Anmeldung einzureichen sind und welche Hinweise es weiterhin zu beachten gibt, erfahren Sie hier. Nach erfolgter Anmeldung erfahren Sie Ihre Termine für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen ebenfalls jederzeit online auf sachsen.de. http://www.lehrerbildung.sachsen.de/21452.htm

Die Erste Staatsprüfung besteht aus

  • einer Wissenschaftlichen Arbeit (§ 11)
  • den mündlichen Prüfungen (§ 12)
  • einer schriftlichen Prüfung (§ 13).

Entsprechend der Lehramtsprüfungsordnung I (LAPO I) besteht keine Möglichkeit zur Teilung der ersten Staatsprüfung.
Das bedeutet, dass die mündlichen Prüfungen der Fächer bzw. Fachrichtungen nicht für verschiedene Prüfungszeiträume geplant werden können, sondern im gleichen Prüfungszeitraum abgelegt werden müssen.

Konkret beudetet dies:

Die Prüfungsinhalte/-schwerpunkte regelt die LAPO I in den § 25 - 41.
 
Wissenschaftliche Arbeit
Die Wissenschaftliche Arbeit kann im Fach, in der Grundschuldidaktik oder in den Bildungswissenschaften geschrieben werden. Aus der Wahl des Bereichs für die wissenschaftliche Arbeit ergeben sich die Fachbereiche der mündlichen Prüfung.
 
Mündliche Prüfung
Jeder Studierenden legt zwei mündliche Prüfungen ab.
Der Prüfungsteilnehmer wählt mit der Anmeldung zur Prüfung
  • das Fach (40 min) und
  • die Fachdidaktik (25 min) oder
  • die Grundschuldidaktik (20 min)
Die Wahlmöglichkeiten sind abhängig von den studierten Fächern und dem Thema der wissenschaftlichen Arbeit. (LAPO I § 23) Hinweise erhalten Sie im Merkblatt.
 
Schriftliche Prüfung
Die schrifltiche Prüfung erfolgt nach Wahl des Prüfungsteilnehmers in einer der Fachbereiche (Erziehungswissenschaft, Grundschulpädagogik oder Pädagogische Psychologie) und umfasst 120 Minuten.

Merkblatt zur 1. Staatsprüfung: https://lehrkräftebildung.sachsen.de/download/Informationsblatt_Grundschulen.pdf

Hinweise zu den zu wählenden Schwerpunkten im Studierten Fach (memäß LAPO I, 2012:

Studiertes Fach Deutsch

Die Prüfung erfolgt sowohl im Bereich Sprach- als auch Literaturwissenschaft. Bei der Anmeldung zur Prüfung wählt der Studierende dann jeweils einen Schwerpunkt entsprechend der LAPO I (§27), a) bis e) bzw. a) bis c).

Studiertes Fach Mathematik

Die Prüfung erfolgt in zwei Bereichen - (1) Analysis, (2) Algebra, (3) Geometrie und (4) Stochastik. Darunter müssen die Bereich 1 oder 2 gewählt werden. Die Schwerpunkte regelt die LAPO I ( §33). .

Studiertes Fach Englisch

Die Prüfung erfolgt in einem der Bereiche - Sprachwissenschaft oder Literaturwissenschaft oder Kulturwissenschaft. Die Schwerpunkte regelt die LAPO I (§29).

Studiertes Fach Ethik

Die Prüfung erfolgt im Bereich Praktische Philosophie oder Theoretische Philosophie. Die Schwerpunkte regelt die LAPO I (§30).

Studiertes Fach WTH

Die Prüfung erfolgt in einem der Bereiche - Wirtschaft oder Technik oder Ökotropholgie. Die Schwerpunkte regelt die LAPO I (§41).

Allgemeine Informationen

 
Informationen und Ansprechpartner des Landesamtes für Schule und Bildung (LaSuB) finden Sie hier.

Informationsveranstaltung Vorbereitungsdienst (VBD) | Die digitale Informationsveranstaltung des Landesamtes für Schule und Bildung fand am 22. Mai 2024 von 15:00 bis 16:30 Uhr statt. Die Informationen zu Bewerbung und Ablauf des Vorbereitungsdienstes können Sie in der zur Verfügung gestellten Präsentation noch einmal nachlesen.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst finden Sie hier.

Die rechtliche Grundlage zur Zweiten Staatsprüfung für Lehramtsstudiengänge in Sachsen ist die Lehramtsprüfungsordnung II (LAPO II).

Beginn:
Der Vorbereitungsdienst beginnt zweimal jährlich zu den vom Landesamt für Schule und Bildung festzusetzenden Terminen im ersten und zweiten Unterrichtshalbjahr. Der Vorbereitungsdienst gliedert sich in drei Ausbildungsabschnitte. Jeder Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr.
Bewerbung:
Die Fristen zur Bewerbung und zum Nachreichen für Unterlagen regelt das LaSuB.
Dauer:
18 Monate - Abweichungen werden durch das Landesamt für Schule und Bildung erklärt und beschrieben.

Zur Bewerbung müssen neben verschiedenen anderen Unterlagen das Zeugnisse über den Abschluss "Erste Staatsprüfung", wenigstens als vorläufige Bescheinigung, falls noch kein Zeugnis ausgestellt werden konnte, eingereicht werden.

Informationen zum Staatsexamen

Grundlegendes

Entsprechend er LAPO I ist vorgesehen, dass die wissenschaftliche Arbeit im Rahmen des Staatsexamens parallel zum 7. Fachsemester geschrieben wird. Dafür steht ein Bearbeitungszeitraum von 6 Monaten zur Verfügung. Die Bildungswissenschaftliche Klausur wird zum Ende des 7. Fachsemesters geschrieben, die mündlichen Prüfungen schließen sich in den ersten 2 – 3 Monaten des 8. Fachsemesters an. Analog ist dies mit jedem weiteren Semester geregelt.

Anmeldung Staatsexamen

Allgemein gültig: Die Anmeldung erfolgt zu Beginn des Semesters in dem die wissenschaftliche Arbeit geschrieben werden soll, der Abschluss dann im darauffolgenden Semester.

Genaue Zeitschienen werden durch das Landesamt für Schule und Bildung verbindlich festgelegt:

Die Anmeldung erfolgt online.

Nachweis über Mindeststudienumfangs von 150 LP

Der Mindestumfang wird direkt über die TU Chemnitz an das LaSuB übermittelt

Auslandsaufenthalt

Für Studierenden mit dem Studierten Fach Englisch ist der Auslandsaufenthalt gemäß §30 Abs. 2 der LAPO I zur Anmeldung der Staatsprüfung nachzuweisen. Weiterführende Hinweis estellt die Professur Fachdidaktik Englisch zur Verfügung.

Dokumente

  • Persönliche Daten
  • Wahl der Prüfungsbereiche
  • Angabe des Themas der wissenschaftlichen Arbeit

Einzureichen ist dann der Prüfungsantrag sowie das Dokument mit den Unterschriften der Betreuer der wissenschaftlichen Arbeit.

Prüfungen

Die Prüfungskombinationen regelt §23 der LAPO I, erläutert werden diese im Merkblatt.

Bildungswissenschaftliche Klausur

Den Prüfungsschwerpunkt legen Sie bei der online-Anmeldung zum Staatsexamen fest. Die Themenschwerpunkte und Literaturhinweise werden Ihnen nach Anmeldung über das Landesamt für Schule und Bildung zur Verfügung gestellt. Grundsätzlich können alle thematischen Schwerpunkte aus den besuchten Modulen der zugehörigen Professuren geprüft werden.

  • Erziehungswissenschaften – LAGS-BiWi-BM2 und BM3
  • Schulpädagogik – LAGS-BiWi-BM1; -VM2, -VM4 und VM5
  • Pädagogische Psychologie – LAGS-BiWi-VM1 und VM3

Anerkennung wissenschaftlicher Arbeiten

LAPO I, §11, Absatz 10: Anerkannt werden können Dissertationen, Master- Diplom- und Magisterarbeiten.

Formales

Wissenschaftliche Arbeit

Sprechen Sie das Thema frühzeitig ab, um im gewünschten Fachbereich die wissenschaftliche Arbeit schreiben zu können. Alle Mitarbeiter des Fachbereichs stehen zu Verfügung. Die Gesamtanzahl der zu betreuenden Arbeiten legt der Fachbereich fest.

Im fremdsprachlichen Fächern kann die Arbeit auch in englischer Sprache verfasst werden.

Gemeinschaftliches Schreiben

Examensarbeiten können auch gemeinschaftlich geschrieben werden. Die einzelnen Teile der Arbeit müssen jedem Prüfungsteilnehmer zuzuordnen sein. Weitere Informationen und Möglichkeiten besprechen Sie direkt bei der Absprache der Themen.

Mündliche Prüfungen

Die grundlegenden Prüfungsschwerpunkte kurz zusammengefasst finden Sie hier: https://www.tu-chemnitz.de/zlb/studium/staatspruefung.php#erste.

Die Prüfungstermine werden seitens LaSuB organisiert und mit den Prüfern abgestimmt. Die meisten Professuren stellen Dokumente zur Verfügung oder bieten Informationsveranstaltungen zu den Prüfungen an und stellen Schwerpunkte zur Verfügung. Sie werden darüber über die Mailingliste schlawiner oder auf den Professurseiten informiert.

Im Fach Englisch ist die Prüfung in englischer Sprache abzulegen.

Informationen zu den mündlichen Prüfungen finden Sie häufig auf den Professurseiten oder Sie werden/wurden per E-Mail informiert:

Deutschdidaktik: https://www.tu-chemnitz.de/zlb/professuren/gsd_deutsch/images/gsd_deutsch_staatsexamen.pdf

Deutsch: https://www.tu-chemnitz.de/zlb/professuren/gsd_deutsch/images/germanistik_staatsexamen.pdf

Gewichtung der Leistungen/Ermittlung der Gesamtnote:

Die Bildung der Durchschnittnoten regelt §10 der Prüfungsordnung im Studiengang Lehramt an Grundschulen in ihrer jeweils gültigen Fassung.

Die Ermittlung der Gesamtnote der Ersten Staatsprüfung regelt §16 der LAPO I.

Nichtbestehen/Wiederholungsprüfungen

Das Nichtbestehen und endgültige Nichtbestehen regelt §17 der LAPO I.

Wiederholungsprüfungen regelt §21 der LAPO I.

Prüfungen können mindestens einmal wiederholt werden, wenn eine Prüfung nicht mindestens mit 4,0 bewertet wurde.

Semesterbeitrag/Rückmeldung

Ohne Zahlung des Semesterbeitrags erfolgt automatisch die Exmatrikulation. Rückmeldung ist auch eine Absicherung.

Im 8. Fachsemester erfolgen noch Leistungsmeldungen sowie die Übermittlung des Mindestumfangs sowie des Transcripts of Records, wenn alle Leistungen erbracht wurden bzw. zum Stichtag entsprechend der Zeitschiene. Dies ist nicht mehr möglich, wenn Sie exmatrikuliert sind. Seitens des LaSuB erfolgt keine Abfrage zur Immatrikulation. Sie müssen allerdings über den Prüfungszeitraum erreichbar sein, dafür wird die Unimail benötigt. Solange Sie studieren, müssen sie sich auch zurückmelden.

Exmatrikulation

Erfolgt automatisch, wenn Sie keinen Semesterbeitrag überweisen oder die Exmatrikulation beantragen. Eine anteilige Rückerstattung des Semesterbeitrags ist dann möglich.

Zuständig: Studierendenservice