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Das Gesellschaftsrecht wird in zwei Gruppen von Gesellschaftsformen unterteilt. Welche sind diese?
- Personengesellschaften und Körperschaften
- Gesamthandsgesellschaften und Kapitalgesellschaften
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Welches sind die Grundformen dieser privatrechtlichen Personenvereinigungen?
- OHG und GmbH
- Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft
- Verein und Gesellschaft bürgerlichen Rechts
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Welche Gesellschaften zählen zu den Körperschaften?
- GbR, OHG, KG, stille Gesellschaft
- Verein, AG, GmbH, KGaA
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Für welche Gesellschaften ist die Eintragung in das Handelsregister zur Erlangung der Rechtsfähigkeit konstitutiv?
- Personengesellschaften
- Körperschaften
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Sind Personengesellschaften rechtsfähig?
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Was versteht man unter dem sog. “numerus clausus-Grundsatz“ im Gesellschaftsrecht?
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Warum besteht dieser Grundsatz?
- Rechtssicherheit und Verkehrsschutz zugunsten Dritter
- Der deutsche Gesetzgeber handelt nach dem Prinzip: „bekannt und bewährt.“
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Bewerten Sie die Richtigkeit der folgenden Aussagen:
Der Gesellschaftsvertrag ist ein nach allgemein zivilrechtlichen Grundsätzen zu bewertendes Rechtsgeschäft I.S.d. § 157 BGB.
Der Gesellschaftsvertrag ist objektiv betrachtet eine die Organisation der Gesellschaft regelnde „Verbandsverfassung“
- sowohl als auch
- nichts von beidem
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Wozu führt die Nichtigkeit des Gesellschaftsvertrages?
- Die Gesellschaft wird für die Vergangenheit als nicht existent behandelt und komplett rückabgewickelt
- Die Gesellschaft wird für die Vergangenheit als wirksam behandelt und die Nichtigkeit des Vertrages lediglich für die Zukunft festgestellt
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Wie nennt man die hierzu vom Bundesgerichtshof geprägte Theorie?
- Lehre von der defekten Gesellschaft
- Lehre von der fehlerhaften Gesellschaft
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Kann eine GbR aus nur einem Gesellschafter bestehen?
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Kann eine GbR ins Handelsregister eingetragen werden?
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Kann die GbR eine Firma führen?
- Ja. Denn unabhängig von der Eintragung in das Handelsregister, bedarf jedes Unternehmen einer Firma mit der es im Rechtsverkehr auftritt.
- Nein. Denn das Führen einer Firma ist verbunden mit der Kaufmannseigenschaft des Geschäftsinhabers.
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Wem steht – laut Gesetz – bei der GbR die Geschäftsführungsbefugnis zu?
- Jedem Gesellschafter einzeln
- Allen Gesellschaftern gemeinschaftlich
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Wem obliegt die Vertretung der GbR nach außen?
- Jeder Gesellschafter kann im Namen der Gesellschaft allein auftreten und handeln.
- Allen nur gemeinschaftlich. Denn soweit in der Satzung nichts anders vereinbart ist, richtet sich die Vertretung nach der Geschäftsführungsbefugnis.
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Kann die GbR selbst Rechte erwerben und Pflichten eingehen?
- Nein, die GbR besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit. Sie kann also weder selbst Gläubigerin noch Schuldnerin sein.
- Ja, denn durch richterliche Rechtsfortbildung wird der nach außen auftretenden GbR. seit 2001, quasi der Status einer Handelsgesellschaft zugestanden.
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Welche der folgenden Unternehmungen können in der Form der GbR. betrieben werden?
- gemeinschaftliche Arztpraxen und Rechtsanwaltssozietäten
- Handelsgewerbe gem. § 1 II HGB
- Klein- und Kleinstgewerbe
- Lottospiel- und Tippgemeinschaften
- Die Verwaltung eigenen Vermögens
- Eheliche Lebensgemeinschaften (Sofern Sie nicht einen über die Verwirklichung der Lebensgemeinschaft hinausgehenden Zweck verfolgen.)
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Welche Gründungsvoraussetzungen kennt das Recht der GbR.?
- Abschluss eines ausdrücklichen oder konkludenten Gesellschaftsvertrages
- mindestens zweier Gesellschafter
- Eintragung in das Handelsregister
- Leistung von Beiträgen
- Einzahlung einer Hafteinlage i.H.v. mindestens 5.000 EUR
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Welche der folgenden Maßnahmen sind Geschäftsführungsmaßnahmen?
- Vertragsabschluss mit Dritten im Namen der GbR
- Personalentscheidungen
- Gesellschafterbeschluss über die Erhöhung des vereinbarten Beitrages
- Die Klage eines Gesellschafters gegen einen Gesellschafter auf Leistung des vereinbarten Beitrages für und im Namen der Gesellschaft
- Die Absprache über wahrzunehmende Geschäftsbereiche innerhalb der Gesellschaft
- Dienstreisen eines Gesellschafters
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Welche der folgenden Rechte darf ein von der Geschäftsführung ausgeschlossener Gesellschafter wahrnehmen
- Das Widerspruchsrecht gem. § 711 BGB
- Auskunfts- und Kontrollrechte gem. § 716 BGB
- Geltendmachung von Sozialansprüchen auf dem Klageweg
- Geltendmachung von Aufwendungsersatz gem. § 713 BGB
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Welche der Aussagen trifft zu: Die Vertretung der Gesellschaft nach außen richtet sich:
- Die Vertretung der Gesellschaft richtet sich im Zweifel nach der Geschäftsführungsbefugnis
- Im Zweifel ist jeder Gesellschafter einzelvertretungsbefugt
- Der Widerspruch gem. § 711 BGB entzieht dem kontrahierenden Gesellschafter die Vertretungsmacht
- Die Vertretungsbefugnis der Gesellschafter kann nicht eingeschränkt werden
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Was bedeutet es, dass das Vermögen der Gesellschaft der Verfügung des einzelnen Gesellschafters entzogen ist?
- Jeder Gesellschafter kann allein über seinen Anteil am Gesellschaftsvermögen befinden
- Die Verfügung über das Gesellschaftsvermögen obliegt allen Gesellschaftern gesamthänderisch, d.h. gemeinschaftlich
- Privatgläubiger eines Gesellschafters haben überhaupt keinen Zugriff auf das Gesellschaftsvermögen
- Die Gesellschafter haben keinen Anspruch auf eine Gewinnausschüttung, nur Nachschusspflichten
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Wie können Gläubiger der Gesellschaft ihre Ansprüche realisieren
- mit Hilfe eines Vollstreckungstitels gegen die Gesellschaft aus dem Gesellschaftsvermögen
- mit Hilfe eines Vollstreckungstitels gegen die Gesellschafter aus deren Privatvermögen
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Welche Aussage ist richtig:
- Die OHG ist Kapitalgesellschaft
- Die OHG ist Personengesellschaft
- Die OHG ist rechtsfähig
- Die OHG ist juristische Person
- Die OHG ist Handelsgesellschaft
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In welchem der folgenden Punkte unterscheidet sich die OHG von der GbR.?
- Rechts- und Prozessfähigkeit
- Haftung der Gesellschafter
- Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis
- Verbot der Drittorganschaft
- Registerpublizität
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Da die OHG Handelsgesellschaft ist kann sie:
- eine Firma führen
- Prokura erteilen
- die Geschäftsführung oder Vertretung ganz Dritten (Vorstand/Geschäftsführer) überlassen
- telefonisch ein Bürgschaftsversprechen abgeben
- die Haftung ihrer Gesellschafter für ihre Verbindlichkeiten nach außen begrenzen
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Welche Vertretungsregelungen sind bei der OHG gesetzlich bzw. vertraglich vorstellbar?
- alle Gesellschafter gemeinschaftlich
- jeder Gesellschafter einzeln
- einzelne von der Vertretung ausgeschlossene Gesellschafter
- Prokuristen allein
- Gesellschafter nur gemeinsam mit einem Prokuristen
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Die Gesellschafter einer OHG haften:
- persönlich, unmittelbar und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen
- akzessorisch im Umfang der Gesellschaftsschuld
- nach ihrem Ausscheiden für neue Verbindlichkeiten
- nur, sofern der Gläubiger zuvor versucht hat die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen
- auch für vor ihrem Eintritt in die Gesellschaft begründete Verbindlichkeiten
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Bewerten Sie die Richtigkeit der folgenden Aussage: „Die Gesellschafter einer Personen(handels-)gesellschaft haften nur für Geldschulden.“
- ja, etwas anderes können sie nur schwer leisten
- nein, grundsätzlich besteht der originäre Erfüllungsanspruch des Gläubigers auch ihnen gegenüber
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Bestimmen Sie den sachlichen Umfang der Geschäftsführungsbefugnis der OHG-Gesellschafter
- Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt
- Die Geschäftsführungsbefugnis erstreckt sich auf alle Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes mit sich bringt
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Wann wird die Gründung der OHG im Außenverhältnis wirksam?
- Mit Eintragung der OHG ins Handelsregister
- Mit Aufnahme der Geschäftstätigkeit vor Eintragung ins Handelsregister
- Zum Zeitpunkt der von den Gesellschaftern im Gesellschaftsvertrag festgelegt wurde
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Welche Kontrollrechte stehen einem von der Geschäftsführung ausgeschlossenen Gesellschafter zu?
- Er darf sich von den Angelegenheiten der Gesellschaft persönlich unterrichten
- Handelsbücher und Papiere der Gesellschaft einsehen
- und sich daraus eine Bilanz und einen Jahresabschluss anfertigen
- Er kann verlangen, dass die Bücher hierzu einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorzulegen sind
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Wonach bestimmt sich die Gewinn- und Verlustrechnung der OHG
- grundsätzlich bekommt jeder Gesellschafter vom Jahresgewinn einen Anteil in Höhe von 4 vom Hundert seines Kapitalanteils ausgeschüttet
- Im Übrigen werden Gewinn und Verlust nach Köpfen zu gleichen Teilen verteilt
- eine vertraglich davon abweichende Regelung ist unzulässig
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Der Tod eines Gesellschafters führt,
- zur Auflösung der Gesellschaft
- zum Ausscheiden des Gesellschafters
- zum Eintritt seines/seiner Erben in die Gesellschaft
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Wie lange haftet ein OHG-Gesellschafter nach seinem Ausscheiden für Altverbindlichkeiten der Gesellschaft?
- bis zu fünf Jahre nach Eintragung seines Ausscheidens
- unbeschränkt unter Rechtsscheingesichtspunkten, sofern die Eintragung unterbleibt
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Welche der Aussagen den Charakter einer KG betreffend, sind richtig?
- Die Kommanditgesellschaft ist eine Sonderform der offenen Handelsgesellschaft
- Die Kommanditgesellschaft ist eine typische Publikumsgesellschaft
- Die Kommanditgesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft
- Die Kommanditgesellschaft ist eine juristische Person
- Die Kommanditgesellschaft Personengesellschaft
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Welche der Aussagen zur Rechtsstellung des Komplementärs und Kommanditisten sind zutreffend?
- Die Rechte und Pflichten eines Komplementär gleichen weitestgehend der eines OHG-Gesellschafters
- Die Rechtsstellung eines Komplementärs gleicht weitestgehend der eines GbR-Gesellschafters
- Der Kommanditist haftet in keinem Fall für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
- Die Kontrollrechte des Kommanditisten entsprechen denen des Komplementärs
- Der Kommanditist ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen
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Wem kann die Vertretung der KG nach außen obliegen?
- Nur dem/den Komplementären
- Nur dem/den Kommanditisten
- Einem mit Prokura ausgestatteten Kommanditisten
- Einem Komplementär zusammen mit einem Prokuristen-Kommanditisten
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Wie haftet ein Kommanditist?
- stets wie ein Komplementär
- wie ein Gesamtschuldner
- stets haftungsbeschränkt
- er kann stets primär in Anspruch genommen werden
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Wann ist die Haftungsbeschränkung des Kommanditisten ausgeschlossen?
- Vor Eintragung der Gesellschaft und Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Wenn statt einer Bareinlage eine Sacheinlage als Haftsumme geleistet wird
- Wenn es zur Rückgewähr von Einlagen kommt
- Nach Ausscheiden und Gewinnauszahlung ohne dass, ein äquivalent zur Hafteinlage erhalten bleibt
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Welches sind die wesentlichen Motive für die Gründung einer GmbH & Co.KG?
- Steuerliche Motive
- ein kalkulierbares Beteiligungsrisiko
- frühzeitige Planung der Unternehmensnachfolge
- kostengünstigeres Gründungsverfahren
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Wann ist eine GmbH wann gegründet?
- mit dem Zusammenschluss zweier Gesellschafter (Vorgründungsphase)
- mit Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages (Vor-GmbH)
- mit Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister
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Welche der folgenden Aussagen zur „UG haftungsbeschränkt“ ist richtig?
- Die UG ist eine eigene Rechtsform
- Bei ihrer Gründung ist stets das Musterprotokoll als Satzung zu verwenden
- Eine Gründung mittels Sacheinlagen ist ausgeschlossen
- Eine gesetzliche Gewinnrücklage zur Bildung der Stammkapitalziffer ist nicht vorgesehen
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Welche Rechtsform kann eine „GmbH-in-Gründung“ führen?
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Welche der folgenden Aussagen zum Geschäftsführer ist richtig?
- er führt die Geschäfte weisungsfrei und unabhängig von den Gesellschaftern
- er hat keine Vertretungsbefugnis nach außen
- bei Führungslosigkeit sind die Gesellschafter berechtigt die Gesellschaft zu vertreten (Passivvertretung)
- Die Abberufung als Geschäftsführer beendet automatisch das Anstellungsverhältnis mit der GmbH
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Den Gläubigern der Gesellschaft haftet
- das Gesellschaftsvermögen
- jeder Gesellschafter mit seinem Privatvermögen
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Wofür haftet der Geschäftsführer?
- für jeden wirtschaftlich nachteiligen Geschäftsabschluss
- für Verstöße gegen seine Verschwiegenheitspflichten und das Wettbewerbsverbot
- für Verstöße gegen Grundsätze der ordnungsgemäßen Buchführung
- für Versäumnisse bei der Insolvenzantragstellung
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Was führt zur Auflösung der Gesellschaft nach dem Gesetz?
- Der Tod eines Gesellschafters
- Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens
- Der Austritt eines Gesellschafters
- Der Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit